EU: „Gotteslästerung aus Strafrecht streichen“
12.06.2009 | Thema: Orthodox Europe |
Der Europarat bewertete die Gotteslästerung als eine Erscheinungsform des freien Willen eines Menschen, die nicht als eine gesetzlose Handlung angesehen werden kann.
„Eine Kommission des Europarates hat die Streichung von Gotteslästerungsparagrafen aus dem Strafrecht gefordert. Zwar sollten Beleidigungen wegen der Religionszugehörigkeit bestraft werden können, heißt es in dem am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Jahresbericht 2008 der sogenannten Venedig-Kommission. Die Verletzung religiöser Gefühle sollte dagegen keinen Straftatbestand darstellen. Aufstachelung zu Hass gehöre aber strafrechtlich verfolgt, stellt die Kommission klar. Dies sei auch in den meisten der 47 Europarats-Mitgliedstaaten in den Strafgesetzbüchern verankert. Entscheidend sei aber, dass solche Bestimmungen unterschiedslos angewendet würden und keine Opfergruppe gegenüber anderen benachteiligt werde. Gotteslästerung ist in zahlreichen Europarats-Staaten strafbar. In Deutschland kann die Beschimpfung des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses mit bis zu drei Jahren bestraft werden, wenn dadurch der öffentliche Frieden gestört wird. Ähnliche Regelungen gelten in Österreich. Unter anderem in Irland, den Niederlanden, der Schweiz, Griechenland und Spanien gibt es ebenfalls Paragrafen, die das Herabwürdigen von Religionsgemeinschaften unter Strafe stellen. Großbritannien schaffte einen Gotteslästerungsparagrafen im Strafgesetzbuch 2008 ab.“ (kna 28.05.2009 sk) (http://www.oecumene.radiovaticana.org)
In vielen europäischen Ländern existiert das Gesetz gegen die Gotteslästerung, dieser kommt jedoch kaum zum Einsatz. Im Gegenzug wird die Gotteslästerung in den Islam-Staaten mit dem Tod bestraft.
Source: bogoslov.ru